Willkommen bei der
Bürgerinitiative (BI) GemeinWohlLobby
Das Gemeinwohl soll im Mittelpunkt allen gesellschaftlichen Handelns und Wirtschaftens stehen, deshalb braucht unsere Gesellschaft dringend einen neuen Gesellschaftsvertrag. Nur wenn die Grundrechte der Einzelnen gesichert sind und der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen gewährleistet ist,
kann Gemeinwohl gelingen. Politische Entscheidungen sind daran auszurichten.
Das Projekt eines Gesellschaftsvertrags läuft in Deutschland seit einem Jahr und mit April 2021 soll dieses Projekt auch in Österreich gestartet werden. Ab sofort kann hier jeder kostenlos Mitglied werden.
Damit wird eine Verfassungsgebung des österreichischen Volkes durch die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby in die Wege geleitet.
Alle Bürger und Bürgerinnen sind eingeladen, in der Verfassunggebenden Versammlung Mitglied zu werden und im weiteren Prozess mitzuarbeiten und abzustimmen. Das aktive Einbringen
von Ideen für den neuen GesellschaftsFAIRtrag steht allen interessierten Menschen jeden Alters offen.
Nach dem Prinzip der Volkssouveränität ist jedes Mitglied einer Verfassunggebenden Versammlung von Vorgaben der amtierenden Staatsgewalten unabhängig und auch nicht an Regelungen einer schon bestehenden Verfassung
gebunden, denn eine Verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der bestehenden Verfassung gewählte Volksvertretung,
siehe (https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassunggebende_Versammlung).
Nach dem UN-Zivilpakt, der am 23.3.1976 in Kraft trat und auch für die Republik Österreich gültig ist, ist der Gesetzgeber sogar verpflichtet, die Verwirklichung des Rechts der Menschen auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.
Packen WIR es an! Werden Sie offizielles Mitglied!
Fahrplan zum GesellschaftsFAIRtrag
1 Aktuelle Phase: Es können Vorschläge zu den Artikeln gemacht werden.
2 Vorschläge werden eingearbeitet.
3 Es werden mehrere Versionen von mehreren Artikeln entstehen.
4 Es werden Abstimmungen über die verschiedenen Versionen durchgeführt.
5 Die abgestimmte Endversion des Gesellschaftsvertrags wird präsentiert.
6 Die Endfassung kann durch eine Volksabstimmung verabschiedet werden.